16.02.2024
Die europäischen Behörden reglementieren zum Schutz der Bevölkerung die Verwendung von Cannabinoiden stark, ermöglichen aber die sinnvolle Verwendung von Cannabis als Medizinprodukt, Kosmetik und haben durch die Akzeptanz als neuartiges Lebensmittel bereits Schritte bis zur Implikation in die normale Ernährung gestartet.
Neuartige Lebensmittel sind per Definition in folgende zehn Lebensmittelkategorien deklariert:
Neuartige Lebensmittel – AGES
- mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur (z. B. Tagatose, Salatrim)
- aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind (z.B. Algenöl aus der Mikroalge Ulkenia sp.)
- aus Materialien mineralischen Ursprungs bestehen oder aus diesen isoliert worden sind (z.B. Klinoptilolith (Zeolith))
- aus Pflanzen und Pflanzenteilen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind (z.B. Noni-Saft (Morinda citrifolia), Chiasamen (Salvia hispanica))
- aus Tieren, oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert worden sind (z.B. Insekten, Öl aus antarktischem Krill (Euphasia superba), Peptide aus dem Fisch Sardinops sagax)
- Zell- und Gewebekulturen von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen (z. B. Extrakt aus Zellkulturen von Echinacea angustifolia, in vitro Fleisch)
- mit einem neuen, nicht üblichen Herstellungsverfahren produziert wurde, das zu einer Veränderung der Zusammensetzung oder Struktur führte (z. B. hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen, UV-behandelte Pilze (Agaricus bisporus), UV-behandelte Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae), UV-behandelte Milch)
- aus technisch hergestellten Nanomaterial bestehen (gemäß Artikel 3, Abs 2, lit f)
- Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe (z.B. Eisen (II)-Ammoniumphosphat, Vitamin K2 (Menachinon), Chrompicolinat)
- die ausschließlich in Nahrungsergänzungsmittel verwendet wurden (nicht zulässig in anderen Lebensmittelkategorien als Nahrungsergänzungsmittel) (z.B. Maqui Beere (Aristotelia chilensis), Rosenwurz (Rhodiola rosea)
Somit ist der Verzehr von Cannabis durch die Gesetzeslage der Europäischen Union aktuell unterbunden. Jedoch sind Hanfextrakte (aus CBD) und die Anwendung von Cannabis als Aromastoff erlaubt und wichtig. In der Forschung sind die Effekte von Cannabis bereits seit 1940 bekannt und inzwischen haben Cannabis-Studien an notwendiger Akzeptanz gewonnen.
Cannabinoide sind körpereigene Stoffe. Seit der Entdeckung von Cannabinoiden im menschlichen Körper, der Erforschung des Endocannabinoiden Systems und den Cannabinoiden Rezeptoren im Körper von Säugetieren, sind Forscher aktiv daran interessiert diese zu Gunsten der Gesundheit nutzen zu können.
Durch die hervorragenden Ergebnisse diverser Cannabinoide, der über 100 in Cannabis vorkommenden Einzelstoffe, in der Medizin beispielsweise bei der Krebsbehandlung, aber auch im Kontext mit Sportverletzungen und selbst bei Menstruationsbeschwerden, ist Cannabis nicht mehr als Droge betrachtet.
Die psychoaktiven Substanzen der Cannabispflanze werden durch das Auswaschverfahren unter die Grenzwerte der gesundheitlichen Kontrollorgane reduziert und hochwirksames Cannabidiol steht dem Menschen dadurch zur Verfügung. Aus gesetzlicher Sicht wurde, wegen Umweltschonenden Maßnahmen und geringer Bedenklichkeit der geringen Konzentration von THC und dessen Wirkung auf die Psyche, in vielen Ländern der Grenzwert angehoben oder befindet sich in gesetzlicher Behandlung.
Deswegen sind die Produkte nicht gefährlicher für den Menschen, sondern die Reinheit der verschiedenen Cannabinoide verbessert. Durch Nutzhanfsorten und den regulierten Anbau ist bereits eine Sicherheitshürde vorhanden, die hochgezüchtete und deswegen für die Psyche gefürchtete Sorten ausschließt.
Zur Anwendung nicht nur im medizinischen Bereich, sodass der eigene Körper durch die Wirkung der Cannabinoide profitieren kann, ist es von der Europäischen Union für die kosmetische Verwendung erlaubt. Im Falle von CBD-Extrakten sogar als komplett ungefährlich eingestuft.
Mittels der kosmetischen Anwendung werden in der National Football League Verletzungen oder Ermüdungserscheinungen des Körpers behandelt. Die Wirksamkeit ist unbestritten. In kosmetischen Produkten sind Cannabinoide gestattet und das Räuchern mit Nutzhanf als Aromastoff, das den erlaubten THC-Wert nicht überschreitet, hat eine beruhigende Wirkung.
In der NFL nutzen zwischen 50% und 80% der Spieler definitiv Cannabis. Es dient zur Regeneration und Schmerzlinderung.
Travis Kelce (Kansas City Chiefs)
Von Hanfpaste, Alpenkräutercreme, Vollspektrum-Öl, Terpene, Flavonoide, Aromastoff… Diese Produkte wirken nicht psychotrop. Denn: entgegen des Irrglaubens, muss auch Tetrahydrocannabinol erst aktiviert werden. Sie unterliegen also nicht dem Betäubungsmittelgesetz oder ähnlichen nationalen Verordnungen und dürfen nach der Kosmetikverordnung verarbeitet werden. CBD kann sogar als synthetisches Produkt oder aus der Cannabispflanze isoliert verwendet werden.
Die Kosmetikverordnung der europäischen Union: