01.03.2024
In genau einem Monat geht es in Deutschland mit der Straffreiheit los. Das Gesetz ist verabschiedet, doch was umfasst der Plan der Bundesregierung im Verkauf? Wie sieht der Kauf und Verkauf in Zukunft aus?
Die Legalisierung in Deutschland erfolgt in einem zweistufigen Plan. Cannabis ist frei konsumierbar, unter Berücksichtigung der Regelung (< 10% THC, maximale Besitzmenge) sein. In der Folge sollen Eigenanbau und Cannabis-Clubs in Einklang mit dem Cannabiskontrollgesetz den Bedarf decken.
Im zweiten Schritt beschreibt die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums ein regionales, zeitlich begrenztes Modell. Unternehmen sollen die Herstellung und den Vertrieb in vorhergesehenen Fachgeschäften stattfinden. Dies geschieht in Modellregionen ab Juli 2024 und dürfen Blüten und Harze veräußern.
Grundsätzlich ist es also eine Teil-Legalisierung, die den privaten im Besitz und Anbau teilweise freistellen. Zudem ist eine Altersvorschrift mit der Volljährigkeit gesetzt. Für den Anbau sind entsprechende Pflanzen nach der EU-Regelung erlaubt.
Der Verkauf wird vorerst nicht flächendeckend oder durch Versanddienstleister ablaufen. Die lizensierten Geschäfte sind aktuell nach hinten verschoben. Eine Verteilung von Cannabis erfolgt anfangs nur über nicht-kommerzielle Vereinigungen, wobei die Deckung der Produktionskosten erlaubt ist. Diese Vereine dürfen nicht gewinnorientiert handeln und benötigen die behördliche Genehmigung. Der Verkauf ist zudem nur an Mitglieder dieses Clubs gestattet. Cannabis als Nahrungsmittel bleibt weiter verboten.
Die Ausgabe ist auf 25 Gramm je Kauf und 50 Gramm je Monat limitiert. Für 18- bis 21-Jährige ist die monatliche Höchstmenge auf 30 Gramm begrenzt. Dadurch sollen Qualität und Konsum weiter in kontrollierten Grenzen bleiben, bis die Auswirkungen untersucht sind.
Erst die Erfahrungswerte erleichtern also die Bewilligungen. Digitale Shops und Verkaufsstellen, sowie ordentliche Lieferketten sind in weiterer Folge geplant. Somit, so die Vorstellung des überarbeiteten Eckpunktepapiers des Ministeriums, ist geplant ein kommerzielles Angebot für Cannabis zu erreichen und so auch steuerliche Einnahmen zu generieren.
Überblick über das geplante Angebot:
- Voraussetzungen: Volljährigkeit der Kundschaft sowie ein lizenzierter, staatlich kontrollierter Rahmen.
- Absicht: Die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette sollen später im Hinblick auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersucht werden.
- Zeitrahmen: Cannabis-Handel im Rahmen der zweiten Säule soll eine Dauer von fünf Jahren ab eingerichteter Lieferkette haben.
- Hintergrund: Anhand eines sogenannten „Opt-in“-Verfahrens erfolgt eine räumliche Eingrenzung für Cannabis-Ausgabestellen in bestimmten Kreisen und Städten, basierend auf der Einwohnerzahl. Die in Deutschland gesammelten Erkenntnisse sollen dann auch Europäischen Partnern sowie der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.