21.03.2024
CBD erfreut sich zunehmender Beliebtheit und findet auch in der breiten Bevölkerung immer mehr Anklang. Die Zeiten des verpönten Cannabis scheinen sich dem Ende zuzuneigen. Dennoch gibt es aufgrund fehlender Regularien manchmal unverständliche Auseinandersetzungen zwischen CBD-Händlern und Behörden.
In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie sich bestmöglich schützen und viele Anfängerfehler vermeiden können!
- Planung: Machen Sie sich Ihr Vorhaben bewusst und planen es. Ihnen ist nicht damit geholfen, wenn Sie ohne Konzept und vorherige Analysen ein Geschäftslokal eröffnen und vom aktuellen Hype an CBD- und Cannabisprodukten profitieren wollen. Wir von CBD Großhandel teilen gerne unsere Erfahrungen mit Ihnen und unterstützen Sie mit Fachwissen und Fakten zu Ihrem Vorhaben.
- Umsetzung: Der erste Schritt um ein Geschäftslokal zu eröffnen ist der Gang bzw. die Anmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Sie müssen Ihr Gewerbe anmelden. Doch wie erklären Sie jemanden der noch keine Berührungspunkte zu CBD hatte was Sie vorhaben? Im Worstcase lehnt der zuständige Sachbearbeiter Ihre Anmeldung ab, mit der Begründung Cannabisprodukte seien Sache des Gesundheitsamtes oder dem BfArM. Sprechen Sie daher vorher ganz unverbindlich mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt und fragen Sie nach, wie die jeweilige Behörde damit umgeht. Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Wir hörten von Fällen, wo Ordnungsämter in unregelmäßigen Abständen Proben entnimmt – sogar ein Register führt über die in Verkehr gebrachten Produkte. Versuchen Sie also so transparent und offenkundig wie nötig mit Ihren zuständigen Behörden zu kommunizieren. Eine Anmeldung für den Handel mit Naturprodukten wie z.B. Tee´s, Öle und so weiter wäre ebenfalls denkbar.
- Ihr Geschäft: Leider ist der Markt in Deutschland nicht eindeutig reguliert und die Gerichte entscheiden teilweise gegensätzlich zu ähnlichen Sachverhalten. Sie müssen sich bewusst machen, dass Cannabis ein Betäubungsmittel ist, und Handlungen damit gegebenenfalls strafbar sind. Darunter zählt auch der Handel mit CBD Produkten mit einem THC Gehalt unter 0,2% bzw. unter 0,3%. Ausnahme ist, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. In manchen Regionen ist es geduldet, wenn Sie die Abgabemengen beschränken. Sicher können Sie sich jedoch sein, dass auch die Polizei Razzien durchführt und Sie als CBD Händler ebenfalls im Fadenkreuz der Justiz landen. Es kann möglich sein, dass Ihr Warenbestand vollständig beschlagnahmt wird und Sie als Beschuldigter in einem BTM-Strafverfahren geführt werden. Berücksichtigen Sie das bei der Planung Ihres Warenbestandes.
CBD-Händler werden – eine Einführung